Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Erbringung von Beraterleistungen durch die Sven Gora Consulting GmbH (im Folgenden "Berater").
    1.2 Mit der Inanspruchnahme der Beraterleistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Beraters.
    1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Sven Gora Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Erbringung von Leistungen in Kenntnis der Bedingungen des Bestellers stellt keine Anerkennung ihrer Geltung dar.
  2. Vertragliche Vereinbarungen
    2.1 Eine Abtretung einzelner Rechte oder Pflichten sowie des gesamten Vertragsverhältnisses ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners zulässig. In Fällen, in denen dies zum Zwecke der Umstrukturierungen erforderlich ist, ist die Sven Gora Consulting GmbH ferner berechtigt, nach vorheriger Ankündigung einzelne Rechte oder Pflichten sowie das gesamte Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu übertragen.
    2.2 Erklärungen der Parteien (z.B. Bestellungen, Kündigungen etc.) sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief) abgegeben werden.
    2.3 Die Sven Gora Consulting GmbH ist berechtigt, den Namen des Bestellers als Referenzkunden in Veröffentlichungen bekannt zu geben. Dies schließt das Recht ein, Logos, Marken und sonstige Kennzeichen des Bestellers zu Informationszwecken oder zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien abzubilden.
  3. Leistungen
    3.1 Der Berater erbringt folgende Beraterleistungen:
    a) Implementierung, Beratung, Schulung, Parametrisierung, Anpassungen und Programmierung von Assistenten, Schnittstellen und Script-Erweiterungen zur Software LucaNet, LucaNet.Financial OLAP Server, LucaNet.Financial Warehouse.
    b) Aufbau von diversen Dashboards, Reports und Auswertungen mit verschiedenen BI Tools wie Power BI, Jedox, Tableau, Excel und verwandte Lösungen.
    c) Erstellung von Power Apps und verwandten Lösungen.
  4. Rechte und Pflichten des Kunden
    4.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Erweiterung verantwortlich und darf diese nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden.
    4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Erweiterung nicht zu modifizieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu verändern, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Sven Gora Consulting GmbH gestattet.
    4.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Berater unverzüglich über etwaige Störungen oder Funktionsausfälle der Erweiterung zu informieren.
    4.4 Der Kunde darf die Skripte und Erweiterungen nicht weitergeben, vervielfältigen oder verkaufen. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Das Eigentum an den Skripten und Erweiterungen verbleibt bei der Sven Gora Consulting GmbH.
    4.5 Der Besteller wird die vereinbarten Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen durch die Sven Gora Consulting GmbH rechtzeitig schaffen. Zu den Mitwirkungspflichten des Bestellers gehören insbesondere die folgenden Pflichten:
    a) Der Besteller verpflichtet sich, der Sven Gora Consulting GmbH die Daten aller erforderlichen Ansprechpartner und deren Änderungen mitzuteilen.
    b) Der Besteller stellt sicher, dass zu den vereinbarten Terminen sachkundige und entscheidungsbefugte Personen zur Verfügung stehen und der Sven Gora Consulting GmbH die Durchführung der Arbeiten ermöglichen.
    c) Der Besteller stellt dem Personal von Sven Gora Consulting GmbH geeignete Arbeitsplätze für Arbeiten vor Ort zur Verfügung.
    d) Der Besteller räumt Sven Gora Consulting GmbH das Recht und die Möglichkeit ein, die Systeme und Daten des Bestellers oder eines vom Besteller eingeschalteten Dritten zu nutzen und, soweit dies für die Erbringung der Leistungen von Sven Gora Consulting GmbH erforderlich ist und keine wichtigen Gründe entgegenstehen, den Zugriff auf diese Daten im Netz des Bestellers per Fernzugriff zu ermöglichen.
    e) Der Besteller wird den Zugang und die Nutzung von Informationen, Unterlagen oder sonstigen Informationen in einem geeigneten Format zur Verfügung stellen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
  5.  
  6. Erbringung von Dienstleistungen und ausführendes Personal
    5.1 Die Sven Gora Consulting GmbH bestimmt das zur Erbringung ihrer Leistungen eingesetzte Personal nach billigem Ermessen. Der Besteller kann die Ablösung bestimmter Personen nur aus wichtigem Grund verlangen. Der Besteller hat kein Weisungsrecht gegenüber dem für die Sven Gora Consulting GmbH tätigen Personal.
    5.2 Die Sven Gora Consulting GmbH ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Unterauftragnehmer einzuschalten. Soweit diese Unterauftragnehmer als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig sind, unterliegt ihre Einschaltung den in den Standardvertragsklauseln vereinbarten Bedingungen.
    5.3 Abgrenzbare Teilleistungen werden in gesonderten Lieferungen von der Sven Gora Consulting GmbH geschuldet.
  7. Liefertermine
    6.1 Einseitig vom Besteller gewünschte Termine (z.B. in einer Bestellung) gelten als Vorzugsliefertermine. Dies gilt auch dann, wenn die Sven Gora Consulting GmbH bestimmten Terminwünschen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
    6.2 Verbindliche Liefertermine verschieben sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum der Wiederaufnahme des Betriebs, wenn:
    a) der Besteller oder ein ihm zurechenbarer Dritter seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    b) sonstige Hindernisse (z.B. höhere Gewalt, Netzausfall etc.) auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Sven Gora Consulting GmbH liegen und daher nicht von Sven Gora Consulting GmbH zu vertreten sind. 
  8. Vertraulichkeit
    7.1 Der Berater verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Beraterleistungen zugänglich gemacht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
    7.2 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Beraterleistungen hinaus.
  9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    8.1 Die Vergütung für die erbrachten Beraterleistungen richtet sich nach den vereinbarten Honoraren und Zahlungsbedingungen.
  10. Haftungsbeschränkung
    9.1 Sven Gora Consulting GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Sven Gora Consulting GmbH verursacht wurden.
    9.2 Jegliche Haftung von Sven Gora Consulting GmbH für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von Sven Gora Consulting GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
    11.2 Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).